Die Gründe für eine Abtreibung, die in Deutschland nicht verboten ist, können ganz unterschiedlich sein. Längst nicht jede Frau freut sich über einen positiven Schwangerschaftstest. Möglicherweise passt ein Baby nicht in den Lebensplan. Vielleicht ist die Beziehung zum Vater des Kindes nicht intakt genug. Fest steht: Entscheiden sich Frauen für einen Schwangerschaftsabbruch, möchten sie in der Regel auch gern wissen, mit welchen Kosten eine Abtreibung verbunden ist und in welchen Fällen die Krankenkasse für die Kosten aufkommt.
Werden bei einer Abtreibung die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Steht durch die Schwangerschaft die Gesundheit der Mutter auf dem Spiel oder wurde die Frau infolge einer Strafhandlung wie einer Vergewaltigung schwanger, kommen in Deutschland die gesetzlichen Krankenkassen für die Kosten der Abtreibung auf. In solchen Fällen liegen medizinische beziehungsweise kriminologische Indikationen vor.
Bei einem Schwangerschaftsabbruch ohne medizinischer Indikation, kann nur ein kleiner Teil der Kosten bei der Der Krankenkasse abgerechnet werden, nämlich
- ärztliche Beratung vor dem Abbruch,
- ärztliche Leistungen und Medikamente vor und nach dem Eingriff, bei denen der Schutz der Gesundheit im Vordergrund steht
Die Kosten für den eigentlichen Schwangerschaftsabbruch werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Die Kosten von ungefähr 350 bis 600 € je nach Praxis, Methode und Versicherung musst du selbst übernehmen. Bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus musst du den Tagessatz selbst bezahlen.
Was, wenn man sich die Abtreibungskosten nicht leisten kann?
Hat du nur ein geringes Einkommen zur Verfügung (derzeit 1.325 € netto; für jedes im Haushalt lebende Kind erhöht sich die Grenze um 314 €, ebenso bei Mietbelastungen von mehr als 388 €, maximal bis 388 Euro), kannst du auch einen Antrag auf Kostenübernahme bei deiner Krankenkasse stellen.
Die Abtreibungskosten werden dann von dem jeweiligen Bundesland, in dem die Frau lebt, übernommen. Der Schwangerschaftsabbruch muss dabei nicht begründet werden. Das Einkommen des Vaters ist nicht relevant. Die Frau braucht allerdings eine schriftliche Zusage des Arztes, der den Eingriff durchführen soll.
Welche Möglichkeiten für eine Abtreibung gibt es?
Eine Abtreibung kann durchgeführt werden, wenn seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind. Dies entspricht der 14. Schwangerschaftswoche wenn vom ersten Tag der letzten Regelblutung gerechnet wird.
Wer abtreiben möchte, hat drei Möglichkeiten, die Schwangerschaft abzubrechen: Absaugung, Ausschabung oder die Abtreibungspille.
Eine Absaugung (auch Vakuumaspiration genannt)ist die häufigste Abtreibungsmethode. Sie findet unter Narkose statt. Dabei dringt der Arzt mit einem schmalen Röhrchen über die Vagina in die Gebärmutter ein und saugt dort die Gebärmutterschleimhaut, die Fruchtblase sowie den Embryo ab.
Bei der Ausschabung (Curretage)hingegen, die ebenfalls unter Narkose stattfindet, werden diese mithilfe eines speziellen Instruments ausgeschabt.
Des Weiteren gibt es noch die Abtreibungspille Mifegyne®. Diese kann bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Monatsblutung angewendet werden. Wie die Pille funktioniert? Sie wird unter ärztlicher Aufsicht genommen. Mifegyne® blockiert die Wirkung des Schwangerschaftshormons Progesteron. Es kommt zu einer Blutung und zum Schwangerschaftsabbruch. Zusätzlich bewirkt die Pille eine Erweichung und Öffnung des Gebärmutterhalses.
36 bis 48 Stunden nach der Einnahme der Abtreibungspille muss zusätzlich ein Prostaglandinpräparat eingenommen werden. Prostaglandine fördern die Ausstoßung des Schwangerschaftsgewebes, senken die Blutungsdauer und erhöhen die Wirksamkeit von Mifegyne®.
Abtreibung: Welche Beratungsstellen gibt es?
Auch wenn die Entscheidung für oder gegen eine Abtreibung letzten Endes immer bei der Frau liegt, sollte der potenzielle Vater nicht außen vor bleiben. Unabhängige Beratungen, wie sie etwa von
- der Arbeiterwohlfahrt
- dem Deutschen Roten Kreuz
- der pro familia oder
- der Diakonie
kostenlos angeboten werden, sind darüber hinaus Voraussetzung für eine Abtreibung. Die Beratungsstellen sind außerdem eine gute Hilfe, sich darüber wirklich klar zu werden, welcher Weg für einen der richtige ist.
Nur die offiziellen Beratungsstellen in Deutschland können den sogenannten Beratungsschein ausfüllen, der für eine Abtreibung benötigt wird. Die Beratungsstellen-Datenbank der BZgA umfasst mit mehr als 1.600 Einträgen fast alle Schwangerschaftsberatungsstellen in Deutschland.
Außerdem gilt es gewisse Fristen einzuhalten: Zwischen der Ausstellung des Beratungsscheins und dem Eingriff selbst müssen mindestens drei Tage liegen. Das heißt, falls die Beratung am Montag stattfindet, kann die Abtreibung frühestens am Freitag durchgeführt werden. So kann gewährleistet werden, dass eine gewisse Bedenkzeit stattfindet.
Anonyme Beratung vor einer Abtreibung
Die Beratung kann auch völlig anonym erfolgen. Zwar muss die Bescheinigung zur Abtreibung am Ende den Namen der Patientin tragen, allerdings ist es auch möglich, dass ein anderer Mitarbeiter der Beratungsstelle die Bescheinigung ausstellt.
Offizielle Beratungsstellen sind zwar verpflichtet, jedes Jahr einen Beratungsbericht zu verfassen, allerdings werden alle Namen und Daten der Patientinnen anonymisiert. Die Beratung erfolgt nicht komplett anonym, aber es werden keine persönlichen Daten herausgegeben.